Ein Unfall passiert meist unerwartet. In dieser Situation ist es wichtig, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und Ihre Rechte kennen.
Als freier KFZ-Sachverständiger ermittele ich zuverlässig und
unabhängig für Sie die Beweise und sammele alle erforderlichen Daten und Fakten, damit Ihr Schaden reibungslos reguliert werden kann.
Sie müssen sich nicht auf den Sachverständigen der gegnerischen
Versicherung einlassen. Sie haben das Recht, mich als unabhängigen Experten direkt zu beauftragen.
Meine Gebühren für das Schadengutachten gehören zum
Schadenumfang. Sie werden (außer bei Bagatellschäden unter
ca. 750 €) von der Versicherung des Verursachers übernommen.
Der Haftpflichtversicherer des schuldigen Unfallgegners
muss die für die Regulierung des Haftpflichtschadens entstehenden
erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich erstatten, wenn der
Schadenverursacher für den Unfall allein haftet. Dem Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten, wenn er den Unfall nicht
verschuldet hat.
Sie entscheiden selbst über die Werkstatt, die Nutzung eines
Mietwagens oder die Auszahlung des Nutzungsausfalls.
Kontaktieren Sie bitte zuerst Ihre Versicherung, da diese
meist weisungsbefugt ist.
Wenn Sie mich als freien Gutachter beauftragen möchten, erfolgt
dies nur in enger Absprache mit Ihrem Versicherer.
Fachbegriffe
Das ist der Betrag, den Sie bei einem seriösen Händler für ein
vergleichbares Fahrzeug ausgeben müssten. In ihm werden alle wertbildenden
Faktoren sowie die lokale Marktlage berücksichtigt.
Das ist der Preis, den Sie für Ihr beschädigtes Fahrzeug noch erzielen können.
Dieser Wert wird unabhängig und regional ermittelt. Sie müssen sich in der Regel nicht auf höhere Angebote spezieller Restwertaufkäufer der Versicherung verweisen lassen.
Ein Unfallwagen erzielt später oft einen geringeren Verkaufspreis.
Dieser Wertverlust wird im Gutachten gesondert ausgewiesen. – Dies gilt
unter Bestimmten Bedingungen auch für ältere Fahrzeuge.
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, Ihr Auto auch dann reparieren zu lassen, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen.
Bei einer fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden
on der Autoversicherung bezahlt – ohne, dass der Schaden am Fahrzeug tatsächlich
repariert wird. Allerdings werden hierbei einige Positionen der Schadenkalkulation abgezogen.
Der Zeitraum, wie lange es voraussichtlich dauert, ein gleichwertiges
Ersatzfahrzeug zu finden (wichtig für den Nutzungsausfall).
Wenn durch die Reparatur alte Verschleißteile gegen neue ersetzt werden,
wird ein entsprechender Abzug für den geschaffenen Mehrwert berücksichtigt.
ist ein finanzieller Ausgleich den ein Unfallgeschädigter von der Kfz-
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhält wenn er sein beschädigtes
Fahrzeug unfallbedingt für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen kann. Es
handelt sich um einen Ausgleich für die entgangene Nutzungsmöglichkeit des Autos, nicht für tatsächlich entstandene Kosten
Mein Rat
Warnweste an, Warndreieck aufstellen,
Verletzten helfen.
Fotografieren Sie die Endposition der Fahrzeuge,
Bremsspuren und Detailschäden.
Notieren Sie Kennzeichen, Namen,
Zeit, Ort und Zeugen
Unterschreiben Sie am Unfallort
niemals ein Schuldanerkenntnis!
Rufen Sie mich direkt an. Ich unterstütze Sie kompetent bei der Beweissicherung und Schadenbewertung, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.